Interkantonale Fachschulvereinbarung
Die Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Universitäten und Fachhochschulen):
- den interkantonalen Zugang,
- die Stellung der Studierenden,
- die Abgeltungen, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.
Die FSV funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton kann entscheiden, für welche Studiengänge er Beiträge leisten will. Der Anhang listet die angebotenen Studiengänge und die Zahlungsbereitschaft der Kantone für die einzelnen Studiengänge auf.
Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind der Vereinbarung beigetreten.
Grundlagendokumente
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998
Anhang für das Studienjahr 2009/2010. Fassung vom 30. April 2009
Anhang für das Studienjahr 2010/2011. Fassung vom 31. März 2010
Alle Ausbildungen
Höhere Fachschulen
Vorbereitungskurse zu Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen
Dokumente für Kantone und Schulen zur Datenlieferung
Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Englisch version: Student Personal Data Form
Raster für die Meldung: Liste der angemeldeten ausserkantonalen Studierenden
Raster für die Rechnungsstellung: Liste der ausserkantonalen Studierenden
Links
Bundesamt für Statistik BFS
Statistische Informationen zur Höheren Berufsbildung
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Informationen zur Höheren Berufsbildung
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

