Interkantonale Fachschulvereinbarung
Die Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Universitäten und Fachhochschulen):
- den interkantonalen Zugang,
- die Stellung der Studierenden,
- die Abgeltungen, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.
Die FSV funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton kann entscheiden, für welche Studiengänge er Beiträge leisten will. Der Anhang listet die angebotenen Studiengänge und die Zahlungsbereitschaft der Kantone für die einzelnen Studiengänge auf.
Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind der Vereinbarung beigetreten.
Grundlagendokumente
Anhang für das Studienjahr 2010/2011. Fassung vom 31. März 2010
Anhang für das Studienjahr 2011/2012. Revidierte Fassung vom 31. Mai 2011
- Höhere Fachschulen
- Vorbereitungskurse zu Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen
- Übrige Ausbildungen
Dokumente für Kantone und Schulen zur Datenlieferung
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
- Englisch version: Student Personal Data Form
- Raster für die Meldung: Liste der angemeldeten ausserkantonalen Studierenden
- Raster für die Rechnungsstellung: Liste der ausserkantonalen Studierenden
Links
- Bundesamt für Statistik BFS
Statistische Informationen zur Höheren Berufsbildung - Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Informationen zur Höheren Berufsbildung
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

