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Interkantonale Fachschulvereinbarung

Die Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Universitäten und Fachhochschulen):

  • den interkantonalen Zugang,
  • die Stellung der Studierenden,
  • die Abgeltungen, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.

Die FSV funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton kann entscheiden, für welche Studiengänge er Beiträge leisten will. Der Anhang listet die angebotenen Studiengänge und die Zahlungsbereitschaft der Kantone für die einzelnen Studiengänge auf.
Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind der Vereinbarung beigetreten.

Grundlagendokumente

Anhang für das Studienjahr 2010/2011. Fassung vom 31. März 2010

Dokumente für Kantone und Schulen zur Datenlieferung

Links

Kontakt

Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
 Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)