EDK CDIP CDPE CDEP
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Finanzierungsvereinbarungen

Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.

Alle diese Vereinbarungen funktionieren nach folgenden zwei Grundprinzipien:

  • Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge Studierenden bzw. Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
  • Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.

Für folgende Bildungsstufen gibt es gesamtschweizerische Vereinbarungen:

Tertiärstufe:
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV)

In den kantonalen Beitrittsverfahren seit 2012
Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)

Sekundarstufe II (Berufsbildung):
Berufsfachschulvereinbarung

Sekundarstufen I und II:

Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es ebenfalls regionale Schulabkommen.

Kontakt

Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)