Finanzierungsvereinbarungen
Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.
Alle diese Vereinbarungen funktionieren nach folgenden zwei Grundprinzipien:
- Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge Studierenden bzw. Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
- Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.
Für folgende Bildungsstufen gibt es gesamtschweizerische Vereinbarungen:
Tertiärstufe:
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV)
In den kantonalen Beitrittsverfahren seit 2012
Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)
Sekundarstufe II (Berufsbildung):
Berufsfachschulvereinbarung
Sekundarstufen I und II:
Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es ebenfalls regionale Schulabkommen.
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

