Konkordate im Überblick
Erläuterungen:
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuell gültigen Vereinbarungen, wie sie auch in der Rechtsammlung enthalten sind, sowie Hinweise auf geplante Vereinbarungen.
- Konkordate treten in Kraft, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Kantonen ratifiziert worden sind. Das notwendige Quorum ist in der jeweiligen Vereinbarung definiert.
- Über den Beitritt zu einem Konkordat entscheidet das jeweilige kantonale Parlament. Je nach Kanton unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.
Konkordate in Kraft
| Schulkoordination Das Schulkonkordat von 1970 bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungs- und Kulturbereich und regelt wichtige strukturelle Eckwerte im Bildungsbereich. | ||
| Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 | Beitritte: alle Kantone ausser TI | In-Kraft-Treten 14.12.1970 |
| HarmoS Das HarmoS-Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. | ||
| Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 | Beitritte | In-Kraft-Treten 01.08.2009 |
| Sonderpädagogik Im Sonderpädagogik-Konkordat legen die Kantone gemeinsame Rahmenbedingungen für den Bereich der Sonderpädagogik fest: Grundangebot, Berechtigte, gemeinsame Instrumente. | ||
| Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 | Beitritte | In-Kraft-Treten 01.01.2011 |
| Diplomanerkennung Auf Basis der Diplomanerkennungsvereinbarung kann die EDK kantonale Bildungs- und Berufsabschlüsse in ihrem Zuständigkeitsbereich gesamtschweizerisch anerkennen und für die Anerkennung Mindestnormen festlegen. | ||
| Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 | Beitritte: alle Kantone | In-Kraft-Treten 01.01.1995 |
| Finanzierung- und Freizügigkeit Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen (v.a. im Tertiärbereich) in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. | ||
| Universitätsvereinbarung | ||
| Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 01.10.1998 |
| Fachhochschulvereinbarung | ||
| Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni 2003 | Beitritte: alle Kantone (ausser NE) + FL | In-Kraft-Treten 01.10.2005 |
| Fachschulvereinbarung | ||
| Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 01.08.2000 |
| Vereinbarung über Angebote für Hochbegabte | ||
| Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 | Beitritte: AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH + FL | In-Kraft-Treten 01.08.2004 |
| Berufsfachschulvereinbarung | ||
| Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 2006 | Beitritte: alle Kantone (ausser SG + ZH) + FL | In-Kraft-Treten 01.08.2007 |
| Soziale Einrichtungen | ||
| Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002weiter |
Konkordate in den kantonalen Ratifikationsverfahren
| Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 | weiter |
Konkordate in Vorbereitung
| In Vorbereitung: Interkantonales Hochschulkonkordat | weiter |

