Konkordate im Überblick
Erläuterungen:
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuell gültigen Vereinbarungen, wie sie auch in der Rechtsammlung enthalten sind, sowie Hinweise auf Vereinbarungen, die noch nicht in Kraft getreten sind.
- Konkordate treten in Kraft, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Kantonen ratifiziert worden sind. Das notwendige Quorum ist in der jeweiligen Vereinbarung definiert.
- Über den Beitritt zu einem Konkordat entscheidet das jeweilige kantonale Parlament. Je nach Kanton unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.
Konkordate in Kraft
Schulkoordination
Das Schulkonkordat von 1970 bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungsbereich und regelt einige strukturelle Eckwerte (Schuleintrittsalter, Dauer der Schulpflicht). Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 | Beitritte: alle Kantone ausser TI | In-Kraft-Treten 14.12.1970 |
Das HarmoS-Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 | Beitritte | In-Kraft-Treten 1.8.2009 |
Im Sonderpädagogik-Konkordat legen die Kantone gemeinsame Rahmenbedingungen für den Bereich der Sonderpädagogik fest: Grundangebot, Berechtigte, gemeinsame Instrumente. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 | Beitritte | In-Kraft-Treten 1.1.2011 |
Im Stipendien-Konkordat legen die Kantone Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen fest. Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 | Beitritte | In-Kraft-Treten 1.3.2013 |
Das Hochschulkonkordat bildet kantonsseitig die Grundlage für die Koordination des Hochschulbereichs zusammen mit dem Bund gemäss Artikel 63a der Bundesverfassung. Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 | Beitritte: alle Kantone | In-Kraft-Treten 1.1.2015 |
Diplomanerkennung
Auf Basis der Diplomanerkennungsvereinbarung kann die EDK kantonale Bildungs- und Berufsabschlüsse in ihrem Zuständigkeitsbereich gesamtschweizerisch anerkennen und für die Anerkennung Mindestnormen festlegen. Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 | Beitritte: alle Kantone | In-Kraft-Treten 1.1.1995 |
Bildungsfinanzierung
Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen (v.a. im Tertiärbereich) in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. | ||
Universitätsvereinbarung Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 1.10.1998 |
Fachhochschulvereinbarung Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni 2003 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 1.10.2005 |
Fachschulvereinbarung Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 1.8.2000 |
Vereinbarung über Angebote für Hochbegabte Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 | Beitritte: AI, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH + FL | In-Kraft-Treten 1.8.2004 |
Berufsfachschulvereinbarung Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 2006 | Beitritte: alle Kantone (ausser SG + ZH) + FL | In-Kraft-Treten 1.8.2007 |
Vereinbarung Höhere Fachschulen Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 22. März 2012 | Beitritte: alle Kantone + FL | In-Kraft-Treten 1.1.2014 |
Soziale Einrichtungen Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. Januar 2008) | Beitritte | In-Kraft-Treten: 1.1.2006 |