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Sonderpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie

Die Ausbildungen im sonderpädagogischen Bereich mit den Berufsfeldern Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie erfolgen auf der Tertiärstufe (Pädagogische Hochschule, Fachhochschule, universitäre Hochschule, weitere Hochschulinstitutionen). Liste der Hochschulen.

Das "Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)" vom 12. Juni 2008 sowie das "Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie" vom 3. November 2000 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bilden die rechtlichen Grundlagen.

  • Die Ausbildungen in Heilpädagogischer Früherziehung und in Schulischer Heilpädagogik vermitteln Wissens-, Handlungs- und Persönlichkeitskompetenzen für die präventive und erzieherische Unterstützung bei Kindern, deren Entwicklung gefährdet, gestört oder behindert ist sowie für die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf.

  • Die Ausbildung in Logopädie befähigt die Diplomierten insbesondere zur Abklärung und Diagnose von Sprach- und Kommunikationsstörungen sowie zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen der Kommunikation, der Stimme, des Schluckens, des Sprechens, der Sprache und der Schriftsprachen.

  • Die Ausbildung in Psychomotoriktherapie befähigt die Diplomierten insbesondere zur Abklärung und Diagnose psychomotorischer Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie zur Erarbeitung prognostischer Aussagen. Weiter befähigt die Ausbildung zur Planung, Durchführung und Auswertung von Förder- und Therapiemassnahmen bei Störungen im psychomotorischen Bereich.

Bereich Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik)

Zulassung
Die Zulassung zum Studium erfordert ein Lehrdiplom für Regelklassen oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie (mindestens auf Bachelor-Stufe) oder einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich. Ebenfalls zugelassen werden können Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelor-Abschluss erlangt haben. Das Reglement definiert für die Vertiefungsrichtungen je nach Vorbildung bestimmte Zusatzleistungen. Diese sind präzisiert in den Richtlinien für den Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik vom 11. September 2008.

Ausbildung
Das Studium verbindet Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung. Die Praxisausbildung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und erfolgt in Form von begleiteten Praktika.

Die Ausbildungen in Heilpädagogischer Früherziehung und in Schulischer Heilpädagogik sind Masterstudiengänge.

Das Studium umfasst 90 bis 120 ECTS-Punkte (was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 1.5 bis 2 Jahren entspricht), davon mindestens 40 ECTS-Punkte für dozentengeleitete Lektionen und mindestens 20 ECTS-Punkte für die Praxisausbildung. Die Grundlage der Ausbildung bilden Module mit allgemeinen und übergreifenden Inhalten für beide Vertiefungsrichtungen im Umfang von 60 ECTS-Punkten.

Abschluss/Titel
Das Studium wird mit einem schweizerisch anerkannten "Diplom im Bereich der Sonderpädagogik" mit gewählter Vertiefungsrichtung (Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik) abgeschlossen. Gleichzeitig wird der Titel "Master of Arts in Special Needs Education" verliehen.

Logopädie und Psychomotoriktherapie

Zulassung
Die Zulassung zum Studium erfordert eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder den Abschluss einer Fachhochschule. Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, welche die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zugelassen. Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Fachmaturität, über einen Fachmittelschulausweis, über eine Berufsmaturität oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zum Studium zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn der Ausbildung ausweisen können. Der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.

Ausbildung
Das Studium verbindet Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung. Die berufspraktische Ausbildung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und erfolgt u.a. in Form von Praktika. Die Ausbildungen in Logopädie und Psychomotoriktherapie sind in der Regel Bachelor-Studiengänge.

Das Studium umfasst 180 ECTS-Punkte (was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 3 Jahren entspricht), davon 45 bis 63 ECTS-Punkte für die berufspraktische Ausbildung.

Abschluss/Titel

  • Logopädie
    Das Studium wird mit dem schweizerisch anerkannten "Diplom in Logopädie" bzw. "Diplom in Logopädie/Sprachheilpädagogik" abgeschlossen. Gleichzeitig wird der Titel "Bachelor of Arts in Speech and Language Therapy" verliehen.
  • Psychomotoriktherapie
    Das Studium wird mit dem schweizerisch anerkannten "Diplom in Psychomotoriktherapie" abgeschlossen. Gleichzeitig wird der Titel "Bachelor of Arts in Psychomotor Therapy" verliehen.