Lehrerin, Lehrer werden

Diese Seite informiert über die Ausbildung von Lehrpersonen für die Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Maturitätsschulen.
Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung erfolgt in der Schweiz an Pädagogischen Hochschulen, die gemäss ihrem Leistungsauftrag den Status von Fachhochschulen haben oder an Universitäten Liste der Hochschulen.
Informationen zur Ausbildung in Heilpädagogischer Früherziehung und Schulischer Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie finden Sie hier.
Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erliess am 5. Dezember 2002 Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH). Diese Richtlinien stellen die gesamtschweizerische Koordination der umfassenden Studienreform sicher, die mit der "Erklärung von Bologna" im Jahre 1999 europaweit initiiert wurde. Bis zum Jahr 2010 sollen sämtliche Studiengänge auf das neue, zweistufige Studienmodell umgestellt sein. Die erste Studienstufe wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen, die zweite Studienstufe mit dem Masterdiplom. Für den Erwerb des Bachelordiploms sind 180 ECTS-Punkte notwendig, für den Erwerb des Masterdiploms 90-120 ECTS-Punkte.
Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Wesentliche Teile des Studiums sind:
- Fachliche Ausbildung mit interdisziplinären Anteilen,
- Erziehungswissenschaftliche Ausbildung,
- Berufspraktische Ausbildung für die jeweilige Zielstufe,
- Bezüge zu Forschung und Entwicklung des Berufsfelds.
Die Diplome für Lehrerinnen und Lehrer werden in der ganzen Schweiz anerkannt sofern sie den Anforderungen des Diplomanerkennungsrechts der EDK entsprechen. Für Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildungsgänge eröffnen sich zusätzliche Berufsperspektiven (u.a. in den Bereichen Beratung, Schulleitung Zusatzausbildungen Lehrberuf).
Ausbildung für die einzelnen Schulstufen
| Vorschulstufe und Primarstufe |
Zulassung
Die Zulassung zum Studium erfordert
- eine gymnasiale Maturität,
- oder ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom
- oder einen Abschluss einer Fachhochschule
- oder eine Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement.
Zum Studium zugelassen werden können auch Inhaberinnen und Inhaber einer anerkannten Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik.
Sofern Kandidatinnen und Kandidaten vor Studienbeginn im Rahmen einer Ergänzungsprüfung den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erbringen, werden auch Inhaberinnen und Inhaber zugelassen, die über
- einen anerkannten Fachmittelschulausweis,
- ein Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule (DMS),
- ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule,
- eine Berufsmaturität oder
- einen Abschluss einer mindestens dreijährigen, anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung
verfügen.
Führt die Ausbildung ausschliesslich zum Diplom für die Vorschulstufe, berechtigt auch das Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule oder ein Fachmittelschulausweis zur Zulassung. Über die genauen Zulassungsmodalitäten für Personen ohne gymnasiale Maturität, Lehrdiplom, Fachhochschuldiplom oder Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement informieren die einzelnen Pädagogischen Hochschulen.
Ausbildung / Abschluss
Die Ausbildung erfolgt – je nach Angebot der jeweiligen Pädagogischen Hochschule – entweder nur für die Vorschulstufe, nur für die Primarstufe oder für beide Stufen. Das Studium umfasst im Minimum Leistungsnachweise im Umfang von 180 ECTS-Punkten, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 3 Jahren entspricht.
Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt, sich als "dipl. Lehrerin/Lehrer für die Vorschulstufe (EDK)", als "dipl. Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (EDK)" oder als "dipl. Lehrerin/Lehrer für die Vorschul- und Primarstufe (EDK)" zu bezeichnen. Die Lehrbefähigung (Klassen, Fächer) wird im Diplom aufgeführt. Gleichzeitig wird der Titel "Bachelor of Arts" (in Pre-Primary Education, in Primary Education oder in Pre-Primary and Primary Education) verliehen. Ein fakultatives Weiterstudium (als Spezialisierung oder Vertiefung) und der Abschluss mit einem Master sind möglich.
| Sekundarstufe I |
Zulassung
Die Zulassung zum Studium erfordert
- eine gymnasiale Maturität,
- ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe
- einen Abschluss einer Fachhochschule oder
- eine Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement.
Sofern Kandidatinnen und Kandidaten vor Studienbeginn einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung ausweisen können, werden auch Inhaberinnen und Inhaber zugelassen, die über
- eine Fachmaturität,
- einen anerkannten Fachmittelschulausweis,
- eine Berufsmaturität oder
- einen Abschluss einer mindestens dreijährigen, anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung
verfügen.
Über die genauen Zulassungsmodalitäten für Personen ohne gymnasiale Maturität, Lehrdiplom, Fachhochschuldiplom oder Berufsmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement informieren die einzelnen Pädagogischen Hochschulen.
Ausbildung / Abschluss
Das Studium umfasst Leistungen im Umfang von 270-300 ECTS-Punkten, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 4,5 bis 5 Jahren entspricht. Die Ausbildung kann integriert (d.h. fachwissenschaftliche und berufsbezogene Ausbildung parallel) oder konsekutiv (d.h. pädagogische Ausbildung im Anschluss an die fachwissenschaftliche Ausbildung) angeboten werden.
Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt, sich als "dipl. Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I (EDK)" zu bezeichnen. Der Fachbereich bzw. die Fachbereiche, für welche die Unterrichtsbefähigung besteht, wird/werden im Diplom angeführt. Gleichzeitig wird der Titel "Master of Arts in Secondary Education" oder "Master of Science in Secondary Education" verliehen. An einzelnen Ausbildungsinstitutionen ist die Kombination Sekundarstufe I / Maturitätsschule möglich; dabei wird die Befähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben.
| Maturitätsschulen |
Ausbildung / Abschluss
Die Ausbildung zur Lehrperson an Maturitätsschulen stellt eine Ergänzung dar zur Ausbildung zum Master of Arts bzw. Master of Science, welche die Studierenden im Zuge ihrer fachwissenschaftlichen Ausbildung oder nach dieser an einer universitären Hochschule oder für die Unterrichtsfächer Musik und Bildnerisches Gestalten an einer Fachhochschule erwerben.
Die Studienleistungen der pädagogisch-didaktischen Ausbildung, welche die notwendigen Wissens- und Handlungskompetenzen für den Unterricht an Maturitätsschulen vermitteln, entsprechen 60 ECTS-Punkten (entspricht einem Jahr Vollzeitstudium). Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt, sich als "dipl. Lehrerin/Lehrer für Maturitätsschulen (EDK)" zu bezeichnen. Die Studienrichtung(en), für welche die Unterrichtsbefähigung besteht/bestehen, wird/werden im Diplom angeführt. An einzelnen Ausbildungsinstitutionen ist die Kombination Sekundarstufe I / Maturitätsschule möglich; dabei wird die Befähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben.
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Für die berufsbezogene Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen wird im Rahmen der Bologna-Deklaration kein zusätzlicher akademischer Titel vergeben. Die Absolventinnen und Absolventen tragen den Titel Master of Arts/Science aufgrund ihres fachwissenschaftlichen Studienabschlusses.
Mehr Informationen
- Die Schulen und Ausbildungsangebote
- EDK-anerkannte Hochschul- und Lehrdiplome
- EDK-anerkannte Lehrdiplome für Sport, Musik, Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen

