Gymnasiale Maturität
Gesamtschweizerische Anerkennung durch Bund und Kantone
Bund und Kantone sind verantwortlich für die gesamtschweizerische Anerkennung der gymnasialen Maturität. Basis dafür bildet das Maturitätsanerkennungsreglement, kurz MAR genannt.
Das MAR wurde 2007 einer Teilrevision unterzogen. Damit wurden insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer gestärkt und der Stellenwert der Maturaarbeit erhöht. Das revidierte Reglement wird erstmals für Schülerinnen und Schüler relevant, welche ihre gymnasiale Ausbildung im Schuljahr 2008/09 beginnen.
Anerkannte Maturitätsschulen
Auf Antrag der schweizerischen Maturitätskommission entscheiden das Eidgenössische Departement des Innern und der Vorstand der EDK über die Gesuche zur Anerkennung. Eine Liste der anerkannten Maturitätsschulen findet sich auf der
Website des Staatssekretariats für Bildung und Forschung
Rahmenlehrplan Gymnasien
Die Maturitätsschulen unterrichten nach Lehrplänen, die sich auf den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan der EDK von 1994 abstützen.
Die EDK hat am 12. Juni 2008 einen Rahmenlehrplan Ergänzungsfach Informatik verabschiedet. Er gilt als Ergänzung zum bestehenden gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen von 1994.
Kontakt
Andreas Hirschi, Beauftragter Allgemeinbildung Sekundarstufe II
Kontakt-Mail EDK

