Anerkennung von Hochschul-Studiengängen
Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung von Hochschul-Studiengängen (Lehrdiplome, Diplome im Bereich Sonderpädagogik) durch die EDK sowie eine Liste der von der EDK bereits anerkannten Diplome.
Die gesamtschweizerische Anerkennung bedeutet:
- die Ausbildung entspricht gesamtschweizerischen Qualitätsstandards,
- die Absolventinnen und Absolventen können ihren Beruf überall in der Schweiz ausüben,
- die Hochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende Beiträge über eine interkantonale Freizügigkeitsvereinbarung.
Bachelor und Master
Die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können ihren Studierenden zusammen mit dem Lehrdiplom oder dem Diplom im sonderpädagogischen Bereich Bachelor- oder Master-Titel verleihen. Massgebend ist das Titelreglement der EDK.
Anleitungen für Kantone und Ausbildungsinstitutionen zur Erstellung eines Gesuchs für die Anerkennung von Hochschuldiplomen
- Merkblatt zur periodischen Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
- für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
- für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
- für Lehrdiplome für Maturitätsschulen
- für Hochschuldiplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
- für Hochschuldiplome in Logopädie und Psychomotoriktherapie
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der EDK unter Diplomanerkennungen weiter

