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Anerkennung von Hochschul-Studiengängen

Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung von Hochschul-Studiengängen (Lehrdiplome, Diplome im Bereich Sonderpädagogik) durch die EDK sowie eine Liste der von der EDK bereits anerkannten Diplome.

Die gesamtschweizerische Anerkennung bedeutet:

  • die Ausbildung entspricht gesamtschweizerischen Qualitätsstandards,
  • die Absolventinnen und Absolventen können ihren Beruf überall in der Schweiz ausüben,
  • die Hochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende Beiträge über eine interkantonale Freizügigkeitsvereinbarung.

Bachelor und Master

Die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können ihren Studierenden zusammen mit dem Lehrdiplom oder dem Diplom in sonderpädagogischen Bereich Bachelor- oder Master-Titel verleihen, wie sie in der Bologna-Deklaration vorgesehen sind. Massgebend ist das  Titelreglement der EDK.

Anleitungen für Kantone und Ausbildungsinstitutionen zur Erstellung eines Gesuchs für die Anerkennung von Hochschuldiplomen

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der EDK unter Diplomanerkennungen  weiter

    Kontakt

     Kontakt-Mail EDK