Anerkennung von Hochschul-Studiengängen
Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung von Hochschul-Studiengängen (Lehrdiplome, Diplome im Bereich Sonderpädagogik) durch die EDK sowie eine Liste der von der EDK bereits anerkannten Diplome.
Die gesamtschweizerische Anerkennung bedeutet:
- die Ausbildung entspricht gesamtschweizerischen Qualitätsstandards,
- die Absolventinnen und Absolventen können ihren Beruf überall in der Schweiz ausüben,
- die Hochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende Beiträge über eine interkantonale Freizügigkeitsvereinbarung.
Bachelor und Master
Die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können ihren Studierenden zusammen mit dem Lehrdiplom oder dem Diplom in sonderpädagogischen Bereich Bachelor- oder Master-Titel verleihen, wie sie in der Bologna-Deklaration vorgesehen sind. Massgebend ist das
Titelreglement der EDK.
Anleitungen für Kantone und Ausbildungsinstitutionen zur Erstellung eines Gesuchs für die Anerkennung von Hochschuldiplomen
Merkblatt zur periodischen Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
für Lehrdiplome für Maturitätsschulen
für Hochschuldiplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
für Hochschuldiplome in Logopädie und Psychomotoriktherapie
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der EDK unter Diplomanerkennungen
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