Urheberrecht
In der Schule wird häufig auf urheberrechtlich geschützte Werke (Lehrmittel, audiovisuelle Medien, Computerprogramme...) zurückgegriffen. Diese Werkverwendung ist im Rahmen des Unterrichts in der Klasse erlaubt. Aber auch die Schule muss die Urheberrechte abgelten. Dabei verfügt sie über Spezialtarife, so genannte "gemeinsame Tarife" (GT), die gesamtschweizerisch ausgehandelt werden.
Die Aufgaben der EDK
- Die EDK vertritt die Interessen der Kantone und handelt die Urheberrechtstarife GT 7 bis GT 9 mit den entsprechenden Partnern (Pro Litteris und Suissimage) aus. GT 7 betrifft das Kopieren von audiovisuellen Werken, GT 8 regelt das Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren, GT 9 regelt die Nutzung von elektronischen Werken über ein betriebsinternes Netzwerk (Intranet).
- Die EDK bezahlt zentral die anfallenden Entschädigungen für alle öffentliche Schulen in der Schweiz und stellt diese dann anschliessend den kantonalen Erziehungsdepartementen in Rechnung. Es handelt sich hierbei um Pauschalansätze pro Schülerin/Schüler und Jahr, abgestuft nach Schulstufe.
Mehr Informationen
Urheberrecht im Bildungsbereich
Ein Dossier für Lehrpersonen auf dem Schweizerischen Bildungsserver- "Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?"
oder bei
als pdf herunterladen bestellen.
info@urheberrecht.ch
Links
Pro Litteris
Suissimage
Suisa
Swissperform
Website Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum
Website Urheberrecht.ch
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Kontakt-Mail EDK

