Gesamtschweizerische Instrumente
Das Sonderpädagogik-Konkordat sieht die Schaffung von drei gesamtschweizerischen Instrumenten im Bereich der Sonderpädagogik vor: einheitliche Terminologie, Qualitätsstandards für Leistungsanbieter und ein standardisiertes Abklärungsverfahren.
Die EDK hat die einheitliche Terminologie und die Qualitätsstandards für Leistungsanbieter am 25. Oktober 2007 verabschiedet:
Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007
Qualitätsstandards der Kantone zur Anerkennung von Leistungsanbietern im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007
Die EDK hat das "Standardisierte Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs" (SAV) am 17. Juni 2010 verabschiedet
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Heilpädagogische Früherziehung
Mit dem NFA-Transfer übernehmen die Kantone auch die Verantwortung für die vorschulische Förderung im sonderpädagogischen Bereich und damit die Verantwortung für die Anerkennung von Berufsdiplomen in diesem Bereich.
Die EDK hat das bestehende EDK-Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik von 1998 einer Gesamtrevision unterzogen und dabei die Heilpädagogische Früherziehung integriert. Sie hat das Reglement am 12. Juni 2008 verabschiedet.
Dokumentation
Kontakt
Olivier Maradan, Leiter Koordinationsbereich Obligatorische Schule
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