EDK CDIP CDPE CDEP
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Bildungsmonitoring

Die Kantone beteiligen sich auf der Basis von Art. 4, Schulkonkordat 1970 am schweizerischen Bildungsmonitoring. Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass die Überprüfung der Erreichung der nationalen Bildungsstandards (Grundkompetenzen) künftig im Rahmen des schweizerischen Bildungsmonitorings vorgenommen wird.

Diese Überprüfung wird erstmals im Zeitraum 2014-2017 stattfinden und repräsentative Stichproben umfassen. Die Eckwerte der Evaluation (wann, welche Fachbereiche, welche Schulstufe, Grösse der Stichprobe) wird die EDK im ersten Halbjahr 2013 bestimmen. Im Hinblick auf die Überprüfung der nationalen Bildungsstandards (Grundkompetenzen) hat die EDK an ihrer Plenarversammlung vom 25./26. Oktober 2012 dem Aufbau einer Aufgabendatenbank zugestimmt. Der EDK-Vorstand hat im Januar 2013 eine Steuergruppe eingesetzt, welche die Arbeiten begleitet. In ihr sind alle Sprachregionen vertreten.

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Aufbau einer Aufgabendatenbank

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    Dr. Vera Husfeldt, Leiterin Abteilung Qualitätsentwicklung
    Kontakt-Mail EDK
    +41 (0)31 309 51 11