Bildungsmonitoring
Die Kantone beteiligen sich auf der Basis von Art. 4, Schulkonkordat 1970 am schweizerischen Bildungsmonitoring.
Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass die Überprüfung des Erreichungsgrades der nationalen Bildungsstandards künftig im Rahmen des schweizerischen Bildungsmonitorings vorgenommen wird. Wann diese Überprüfung erstmals erfolgen wird, ist momentan noch offen. Nationale Bildungsziele (Bildungsstandards)
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Dr. Vera Husfeldt, Leiterin Abteilung Qualitätsentwicklung
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