Kindergarten-Obligatorium
Heute besuchen in der Schweiz 86% der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In nahezu allen Kantonen besteht bereits ein Besuchsobligatorium oder ein Obligatorium für die Gemeinde, einen Kindergarten anzubieten. Das HarmoS-Konkordat harmonisiert dies und bindet den zweijährigen Kindergarten in die obligatorische Schulpflicht ein. Weiter wird der Stichtag vereinheitlicht: Kinder, welche bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren vierten Geburtstag feiern, treten im Herbst in den Kindergarten ein (Art. 5, HarmoS-Konkordat). Sie sind dann in ihrem 5. Altersjahr.
Der Eintritt in den Kindergarten wird im HarmoS-Konkordat als "Einschulung" bezeichnet (Art. 5). "Frühere Einschulung" ist also in einem juristischen Sinn zu verstehen: die Schulpflicht beginnt. Der Kindergarten wird obligatorisch. Das heisst aber nicht, dass der "schulische Unterricht" beginnt. Die ersten Schuljahre sind weiterhin "Kindergarten-orientiert".
Das HarmoS-Konkordat schreibt nicht vor, wie diese ersten Schuljahre zu organisieren sind. Das kann ein (obligatorischer) Kindergarten sein oder eine Grund- oder Basisstufe. Unabhängig von der Organisationsform muss einem Kind die Möglichkeit gegeben werden, diese ersten Schuljahre schneller oder langsamer zu durchlaufen.
Mehr Informationen
Tabellarische Übersicht über Schulversuche zu Grund- und/oder Basisstufe (April 2006)
Schulversuche der Basis-/Grundstufe in der Deutschschweiz - Website der EDK-Ost
Kontakt
Olivier Maradan, Leiter Koordinationsbereich Obligatorische Schule
Kontakt-Mail EDK

