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Sonderpädagogik

Unter dem sonderpädagogischen Angebot versteht man Massnahmen zur Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf.

Die Kantone tragen bereits heute einen Teil der Verantwortung für dieses Angebot. Als eine Folge der NFA übernehmen sie ab dem 1. Januar 2008 die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für die sonderpädagogischen Massnahmen. Die Invalidenversicherung (IV) wird sich dann aus der Mitfinanzierung (2002 waren das 731 Millionen Franken) und der damit verbundenen Mitregelung zurückziehen.

Ein neuer gesamtschweizerischer Rahmen im Bereich der Sonderpädagogik

Die Plenarversammlung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat am 25. Oktober 2007 eine neue "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" (Sonderpädagogik-Konkordat) ohne Gegenstimme verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.

Dokumentation

Aktuelle Projektarbeiten

Nationales Kompetenzzentrum

Archiv: Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zum Entwurf für das Sonderpädagogik-Konkordat dauerte von Ende Juni 2006 bis Ende Dezember 2006.

Kontakt

Olivier Maradan, Leiter Koordinationsbereich Obligatorische Schule
 Kontakt-Mail EDK