Sonderpädagogik
Unter dem sonderpädagogischen Angebot versteht man Massnahmen zur Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf.
Die Kantone tragen bereits heute einen Teil der Verantwortung für dieses Angebot. Als eine Folge der NFA übernehmen sie ab dem 1. Januar 2008 die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für die sonderpädagogischen Massnahmen. Die Invalidenversicherung (IV) wird sich dann aus der Mitfinanzierung (2002 waren das 731 Millionen Franken) und der damit verbundenen Mitregelung zurückziehen.
Ein neuer gesamtschweizerischer Rahmen im Bereich der Sonderpädagogik
Die Plenarversammlung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat am 25. Oktober 2007 eine neue "Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik" (Sonderpädagogik-Konkordat) ohne Gegenstimme verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben.
Dokumentation
Aktuelle Projektarbeiten
Nationales Kompetenzzentrum
Archiv: Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zum Entwurf für das Sonderpädagogik-Konkordat dauerte von Ende Juni 2006 bis Ende Dezember 2006.
Kontakt
Olivier Maradan, Leiter Koordinationsbereich Obligatorische Schule
Kontakt-Mail EDK


