Diplomanerkennung durch die EDK
Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung von Diplomen für Unterrichtsberufe und von allgemeinbildenden Abschlüssen auf Sekundarstufe II.
Tertiärstufe
- Lehrdiplome von Hochschulen (Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)
- Hochschuldiplome im Bereich Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie)
- Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Lehrberuf
Sekundarstufe II
- Abschlüsse von Fachmittelschulen
- Gymnasiale Maturitätsausweise (zusammen mit dem Bund)
| Einstieg für Institutionen |
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| Lehrdiplome und Diplome Sonderpädagogik Anerkennung von Studiengängen Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Lehrberuf Zusatzausbildungen Lehrberuf (Profil Medienpädagogik/ICT, Profil Berufswahlunterricht, Profil Schulleitung) Weiterbildungsmaster (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung Schulen auf Sekundarstufe II Fachmittelschulen Gymnasien (zusammen mit dem Bund) |
| Für die Anerkennung von Diplomen in den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst ist seit dem 1. Januar 2004 bzw. 5. Oktober 2005 der Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) zuständig. Mehr Informationen |

