Diplomanerkennung durch die EDK
Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung von
Tertiärstufe
- Lehrdiplomen von Hochschulen (Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)
- Hochschuldiplomen im Bereich Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie)
- Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Lehrberuf
Schulen auf Sekundarstufe II:
- Fachmittelschulen
- Gymnasien (zusammen mit dem Bund)
| Einstieg für Institutionen |
|---|
| Lehrdiplome und Diplome Sonderpädagogik Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Lehrberuf Berufswahlunterricht, Profil Schulleitung) Schulen auf Sekundarstufe II |
| Für die Anerkennung von Diplomen in den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst ist seit dem 1. Januar 2004 bzw. 5. Oktober 2005 der Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) zuständig. |

