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Finanzierung

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) finanzieren die Berufsbildung. Die Kantone übernehmen den Hauptteil der Aufwendungen der öffentlichen Hand. Im Jahr 2007 waren das ca. 3 Mia. CHF. Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) von 2002 sollte sich der Bund mit rund einem Viertel an den Aufwendungen der öffentlichen Hand beteiligen.

Finanzierungen und Freizügigkeitsvereinbarungen

Die Kantone haben untereinander Vereinbarungen abgeschlossen, die den Zugang zu ausserkantonalen Bildungsinstitutionen ermöglichen und den Lastenausgleich zwischen den Kantonen regeln.

Im Bereich der Berufsbildung sind das:
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) (Höhere Berufsbildung)
Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung (Berufsbildung auf Sekundarstufe II)

Für die Höheren Fachschulen (heute teilweise geregelt über die FSV) ist eine neue Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kantonen in Vorbereitung. weiter

Masterpläne

Seit 2004 verständigen sich Bund und Kantone im Rahmen eines Masterplan-Prozesses über die für die Berufsbildung notwendigen Mittel. Die Plenarversammlung der EDK hat am 27./28. Oktober 2011 dem "Masterplan Berufsbildung 2013-2016" zugestimmt.

Die Masterpläne unterstützen die Kantone und den Bund bei ihrer Finanzplanung. Die definitiven Entscheide über die effektiv eingesetzten Finanzmittel obliegen dem Bundesparlament resp. den kantonalen Parlamenten.

Das BBT wird den Masterplan Berufsbildung zu einem späteren Zeitpunkt publizieren.

Kontakt

Mark Gasche, Bereichsleiter Berufsbildung, Koordinationsbereich Sekundarstufe II und Berufsbildung
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11