Was macht die EDK?
Die EDK ist verantwortlich für die nationale Koordination in der Bildungs- und Kulturpolitik. Die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit unter den Kantonen bilden das Schulkonkordat von 1970 sowie weitere rechtsverbindliche Staatsverträge Konkordate im Überblick.
Die EDK handelt subsidiär und erfüllt Aufgaben, die nicht von den Regionen oder Kantonen wahrgenommen werden können. Sie ist Verhandlungspartner des Bundes für die gemeinsam verantworteten Bildungsbereiche (Gymnasium, Berufsbildung, Hochschulen) und sie vertritt die Kantone im Ausland in Bildungs- und Kulturfragen.
Einen Überblick über die Arbeiten der EDK gibt das Tätigkeitsprogramm. Dieses wird jährlich fortgeschrieben. Die EDK-Plenarversammlung hat die aktuelle Version am 21. Juni 2012 verabschiedet.
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